Wir müssen hier differenzieren zwischen dem eigentlichen Aufarbeiten und dem Fahren mit aufgearbeiteten Scheinwerfern. Erstes ist erlaubt, zweites streng genommen nicht.
Bei der Aufarbeitung der Scheinwerfer nehmen wir dir beschädigte, oberste Schicht vom Scheinwerder ab. Und genau das ist nicht erlaubt. Denn hierdurch verändern wir die Stärke des Scheinwerferglases. Da die Zulassung aber genau diesen Punkt auf den Mikrometer genau enthält, ist der Betrieb seitens des Gesetzgebers nicht gestattet.
Wir überlassen Ihnen, ob Sie lieber mehrere hundert Euro für neue Scheinwerfer ausgeben, oder die Scheinwerfer überarbeiten lassen, so dass diese wie neu aussehen, auch für den Profi.